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Gebührenmarken für Sperrgut

Gebührenmarken werden gebraucht, wenn Sie brennbares Sperrgut bereitstellen. Das Sperrgut (max. 150 cm lang, bis 25 kg) muss ab 1. Januar 2007 - je nach Grösse und Gewicht - mit offiziellen Gebührenmarken versehen werden.

Preis: Fr. 2.00 für 1 Gebührenmarke
Anwendung: 1 Marke pro 5 kg

fairplay-Tipp: 
Institutionen wie Brockenhäuser, Bring- und Holtage, karitative Sammlungen etc. sind dankbar für gut erhaltene Gebrauchtwaren.


Anwendung für Futtermittelsäcke:
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe können brennbare Abfälle auch in Futter- und Düngersäcken bereitstellen.
Es gilt: 1 Marke pro 5 kg, max. 25 kg


Keine schwarzen Kehrichtsäcke mehr ab dem 1. Juni 2008

Ab dem 1. Juni 2008 werden Sperrgutmarken nur noch auf Sperrgut und Futtermittelsäcken akzeptiert. Es dürfen keine schwarzen Säcke mit Sperrgutmarken bereitgestellt werden.

Merkblatt für die richtige Bereitstellung von Sperrgut

 

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